Die Energiepreise steigen stetig und der Winter rückt auch näher. Die enormen Heizkosten sind für viele Verbraucher eine große Sorge und Belastung. Deshalb sollen bald finanzielle Entlastungen in Form einer einmaligen Abschlagszahlung und einer langfristigen Gaspreisbremse erfolgen, so stellte es die Expertenkommission vor. Ob auch dich die Maßnahmen betreffen und wie sie umgesetzt werden sollen, erfährst du in diesem Artikel.
Was schlägt die Kommission vor?
Am Montag, dem 10. Oktober 2022 wurden innerhalb der von der Bundesregierung berufenen Expertenkommission Maßnahmen zur finanziellen Entlastung von Gas-Verbrauchern vorgeschlagen. Diese müssen zunächst weiter ausgearbeitet werden und bedürfen außerdem einer finalen Zustimmung der Bundesregierung, bevor es zur Umsetzung kommen kann. Allerdings reagierte diese bereits positiv auf die Vorschläge und deutete bereits an, die Maßnahmen schnellstmöglich umsetzen zu wollen. Nach einer zusätzlichen Zustimmung der EU-Kommission kann die Umsetzung des geplanten Zwei-Stufen-Modells zur finanziellen Unterstützung beginnen.
1. Maßnahme: Einmalzahlung im Dezember
Die erste Stufe besteht aus einer einmaligen Erstattung der Abschlagszahlung für Dezember 2022. Da die Energiepreise erheblich gestiegen sind, soll Mietern und Eigentümern eine finanzielle Entlastung zugutekommen. Diese soll der Staat komplett übernehmen. Dies wird so ablaufen, dass die Versorger die Dezember-Zahlung nicht vom Verbraucher erhalten, sondern direkt vom Staat.
Um zu verhindern, dass Abschläge im Oktober oder November noch kurzfristig erhöht werden, wird man sich an der Abschlagszahlung vom September 2022 orientieren. Allerdings bedeutet dies für diejenigen, die danach noch eine Abschlagserhöhung vom Versorger erfahren, dass die Differenz zum vorherigen Betrag selbst übernommen werden muss.
2. Maßnahme: Gaspreisbremse ab Frühjahr 2023
Die zweite Stufe umfasst die Gaspreisbremse, die ab März 2023 in Kraft treten und mindestens bis Ende April 2024 bestehen soll. Für diesen Zeitraum zahlen Verbrauchende von Gas oder Fernwärme dann einen Festpreis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Wichtig ist hierbei, unter 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs zu bleiben, damit man von dem gedeckelten Preis profitieren kann. Oberhalb dieses Verbrauchs muss der volle Preis gezahlt werden. Durch diese Regelung soll der Gasverbrauch um mindestens 20 Prozent reduziert und Verbraucher zum Sparen angeregt werden.
Auch Nutzer von Fernwärme werden im Zuge der Gaspreisbremse entlastet. Der Entlastungspreis für Fernwärmkunden liegt bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Auch hier gilt die 80-Prozent-Regel, was den Verbrauch betrifft.
Wen betrifft die Einmalzahlung und die Gaspreisbremse?
Grundsätzlich profitiert jeder von den Maßnahmen, der zu Hause mit Gas oder Fernwärme heizt. Dies bedeutet auch, dass nicht nur diejenigen, die die Unterstützung wirklich gut gebrauchen können, einen Anspruch darauf haben, sondern auch diejenigen, die überhaupt keine Geldsorgen haben oder in Reichtum leben. Beheizt jemand seine Villa mit Gas, so profitiert auch derjenige von den Entlastungsmaßnahmen.
Es wurde zwar über die Festlegung einer Obergrenze diskutiert, allerdings wäre das nicht umsetzbar. Es liegt daran, dass der Gasanbieter keine Informationen über den Gebäudetypen eines Gasanschlusses zur Verfügung hat. Handelt es sich um eine Villa oder vielleicht ein Mehrfamilienhaus? Das kann so nicht unterschieden werden und eine Überprüfung aller Gebäude würde den Rahmen des Aufwands sprengen.
Übrigens: Heizt du mit Öl, einer Wärmepumpe oder einer anderen Heizmethode, profitierst du leider nicht von der Unterstützung.
So bist du langfristig im Vorteil: Verbraucher, die bereits erneuerbare Energien zur Stromerzeugung nutzen, müssen sich weniger Sorgen machen und sind vor allem in solchen Zeiten klar im Vorteil. Mit einem Balkonkraftwerk oder einer Windkraftanlage für Zuhause kannst du einen kleinen Teil deines Stromverbrauchs selbst abdecken und speziell diese Anlagen sind einfach und schnell zu installieren. Die Anschaffung einer großen leistungsstarken Photovoltaikanlage ist dagegen mit höheren Kosten verbunden und sie kann natürlich nicht mal eben selbst installiert werden. Doch eine PV-Anlage lohnt sich langfristig: Du kannst viel Strom sparen und gleichzeitig etwas Gutes für die Umwelt tun! Auch bei der Finanzierung kannst du Unterstützung in Form eines Solarkredits bekommen und ab 2023 gibt es zusätzliche Entlastungen für PV-Anlagen.
Wie viel kann ich als Verbraucher sparen?
Folgende Zahlen stammen vom Vergleichsportal Verivox und dienen als Beispiel dafür, inwieweit Verbraucher mit einem bestimmten Gasverbrauch durch die Gaspreisbremse entlastet werden können.
Entlastung einer Familie
Eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden pro Jahr müsste aktuell und ohne die Preisbremse durchschnittlich 4.108 Euro bezahlen. Gilt erst einmal die Gaspreisbremse, verringern sich die Kosten auf 2.742 Euro, was eine finanzielle Entlastung von 1.366 Euro bedeutet.
Entlastung eines Zwei-Personen-Haushalts
Bei einem Zwei-Personen-Haushalt könnte der jährliche Gasverbrauch bei ca. 12.000 Kilowattstunden liegen. In diesem Beispiel könnte die Gaspreisbremse eine Entlastung von ca. 820 Euro bewirken.
Entlastung eines Ein-Personen-Haushalts
In einem Single-Haushalt könnte der jährliche Gasverbrauch beispielsweise bei 5.000 Kilowattstunden liegen. Die Gaspreisbremse könnte hier mit einer Entlastung von ca. 342 Euro unterstützen.
Auf welchem Weg bekomme ich die finanzielle Entlastung?
Mieter erhalten die Entlastungen über die Nebenkostenabrechnung und Eigentümer erhalten eine Gutschrift über die Gasabrechnung. Diese Gutschrift, die durch die Gaspreisbremse entsteht, ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen aktuellen Marktpreis und dem subventionierten Preis, der dann 12 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Dies gilt nur, solange man unter den 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bleibt. Verbraucht man mehr als diese 80 Prozent, dann muss für den zusätzlichen Verbrauch der volle Marktpreis gezahlt werden. Dies soll auch als Sparanreiz für die Gaskunden dienen.
Sind die Entlastungspakete steuerfrei?
Nein, die Einmalzahlung der Abschlagskosten muss in der Steuererklärung als geldwerter Vorteil vermerkt werden. Es heißt allerdings, dass dabei ein recht hoher Freibetrag gelten soll, damit die Steuerzahlung nur Verbraucher betrifft, die es sich leisten können.
Was die Versteuerung der Gaspreisbremse angeht, gibt es dazu noch keine konkreten Regelungen. Darüber muss noch entschieden werden.
Um eine Veranlagungspflicht müsse man sich allerdings keine Sorgen machen. War man vor dem Erhalt der Entlastungspakete nicht zu einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet, ist man das nun auch nicht. In dem Fall bleibt eine Steuererklärung freiwillig.
Hilfe für Härtefälle – Geplante Maßnahmen
Von Anfang Januar bis Ende Februar soll es zudem Hilfsfonds geben, um Mieter und Eigentümer zusätzlich zu schützen, so schreibt es die Kommission.
Von den Hilfsfonds betroffen sind vor allem:
- Vermieter und Wohnungsunternehmen, die bei extremen Preiserhöhungen von Gas oder Fernwärme für ihre Mieter in Vorleistung gehen. Sie sollen mit zinslosen Liquiditätshilfen unterstützt werden.
- Mieter, die trotz Einmalzahlung und Gaspreisbremse finanziell überfordert sind.
- Mieter und Eigentümer, die bereits seit längerer Zeit von den Preissteigerungen betroffen sind. Bis die Bundesregierung das geplante Wohngeld ausweitet, sollen diese Hilfen bestehen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen bezüglich der Einmalzahlung und der Gaspreisbremse
Von welchen Maßnahmen profitieren Gasverbraucher?
Mieter und Eigentümer profitieren sowohl von der Einmalzahlung als auch von der Gaspreisbremse. Die Einmalzahlung im Dezember 2022 befreit dich einmalig von einer Abschlagszahlung, wenn du mit Gas oder Fernwärme heizt. Die Gaspreisbremse im Frühjahr 2023 sorgt für einen Preisdeckel, wodurch der Gaspreis für mindestens ein Jahr bei 12 Cent pro Kilowattstunde und der Preis für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde betragen soll. Diese Maßnahme gilt nur, solange du unter 80 Prozent des Gasverbrauchs des Vorjahres bleibst.
Bedeutet die Einmalzahlung im Dezember, dass die Heizung dann voll aufgedreht werden kann?
Nein, denn es werden nicht die Heizkosten für den Dezember übernommen, sondern lediglich die monatliche Vorauszahlung für den Dezember. Kommst du über den Betrag der Vorauszahlung, so musst du den Rest selbst bezahlen.
Wen betreffen Einmalzahlung und Gaspreis Bremse?
Alle Verbraucher von Gas und Fernwärme können von den Maßnahmen profitieren. Heizt du mit Öl oder einer Wärmepumpe, bist du von den Entlastungspaketen leider nicht betroffen.