Balkonkraftwerke bieten dir, egal ob Mieter oder Eigenheimbesitzer eine einfache, kostengünstige und schnelle Möglichkeit, umweltfreundlichen Strom zu erzeugen und gleichzeitig jährliche Einsparungen bei der Stromrechnung zu erzielen. Zwar sind Balkonkraftwerke einfach zugänglich, trotzdem unterliegen sie bestimmten rechtlichen Vorschriften. In diesem Artikel erfährst du, welche rechtlichen Regelungen und Vorgaben du bei Balkonkraftwerken beachten musst.
Keine Lust, viel zu lesen?
- Hält dein Balkonkraftwerk die VDE-Norm für Steckfertige PV-Anlagen ein, ist es in Deutschland erlaubt
- Du musst deine Anlage bei deinem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur anmelden. Nach der Einführung der Gesetzesänderung reicht die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur aus
- Vermieter dürfen die Installation grundsätzlich nicht verbieten, werden jedoch bauliche Maßnahmen erforderlich, könnte dies zum Kündigungsgrund werden
- Bist du Eigentümer einer Wohnung, benötigst du bei baulichen Veränderungen, die Genehmigung der Wohnungseigentümerschaft
- Es gibt keine spezielle Balkonkraftwerk-Versicherung, für ausreichenden Versicherungsschutz in Form von Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung und privater Haftpflichtversicherung ist zu sorgen
Rechtslage in Deutschland: Ist das Balkonkraftwerk erlaubt?
Balkonkraftwerke sind in Deutschland erlaubt, solange sie die VDE-Norm für „Steckerfertige PV-Anlagen“ einhalten. Die wichtigsten Regelungen:
- Maximale Wechselrichterleistung von 600 W mit einer Anhebung auf 800 W im Jahr 2024.
- Anschluss über die Wieland-Einspeisesteckdose (Empfehlung) oder einen herkömmlichen Schuko-Stecker.
- Meldung des Balkonkraftwerks bei dem Netzanbieter und der Bundesnetzagentur. Das Solarpaket 1 sieht allerdings eine vereinfachte Anmeldung vor, bei der die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur genügt.
Muss ich das Balkonkraftwerk anmelden?
Ja, das Balkonkraftwerk musst du in Deutschland dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur melden. Wie, wann und warum das erfolgen soll, habe ich hier zusammengefasst.
Anmeldung bei dem Netzbetreiber
- Wie: Die erste Anmeldung erfolgt beim Netzbetreiber. Wichtig: Der Netzbetreiber ist nicht der Stromanbieter. Wer dein Netzbetreiber ist findest du mithilfe deiner Stromrechnung heraus, entweder wird dieser mit einem 13-stelligen Code angegeben oder direkt mit dem Namen genannt. Wenn es der Code ist, dann findest du ihn ganz einfach mit einer online Abfrage bei der BDEW-Datenbank heraus. Im nächsten Schritt musst du die Anlage anmelden. Das kann durch ein Formular auf der Webseite oder in schriftlicher Form erfolgen. Nähere Informationen findest du auf der Seite des Netzbetreibers. Für die Anmeldung werden das Datenblatt des PV-Moduls, die Unbedenklichkeitsbescheinigung und Konformitätserklärung des Wechselrichters benötigt.
- Wann: In der Regel sollte die Anmeldung vor der Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks erfolgen, um gesetzlichen Anforderungen zu genügen und eventuelle Strafen oder Probleme zu vermeiden.
- Warum: Die Anmeldung beim Netzbetreiber gewährleistet, dass die dezentrale Einspeisung des selbst erzeugten Stroms ins öffentliche Netz ordnungsgemäß reguliert und überwacht wird. Nur so kann die Stabilität und Sicherheit des Stromnetzes gewährleistet werden.
Das Solarpaket I sieht eine Vereinfachung der Anmeldung vor. Ursprünglich sollten die Änderungen ab dem 01.01.2024 in Kraft treten, mit einer tatsächlichen Einführung der Gesetzänderungen ist wohl aber doch erst im Laufe des Jahres 2024 zu rechnen. Danach genügt eine Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
- Wie: Die zweite Meldung erfolgt bei der Bundesnetzagentur. Die Meldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur kann online von dir selbst oder von einer bevollmächtigten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Alle erforderlichen Informationen findest du auf der Internetseite des Marktstammdatenregisters.
- Wann: Die Anmeldung muss spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme erfolgen.
- Warum: Das Balkonkraftwerk muss bei der Bundesnetzagentur in Deutschland angemeldet werden, um sicherzustellen, dass es den gesetzlichen Vorschriften für die Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz entspricht.
Balkonkraftwerk Regeln für Mieter
Wenn du kein Eigenheim besitzt und zur Miete lebst, fragst du dich vielleicht ob ein Balkonkraftwerk überhaupt für dich Infrage kommt. Balkonkraftwerke können für wenig Geld und auf kleinem Raum wie einem Geländer oder Garagendach installiert werden, was sie besonders interessant für Mieter macht. Zusätzlich können sie im Falle eines Umzugs rückstandslos abgebaut und problemlos mitgenommen werden. Doch darf jeder einfach so ein Balkonkraftwerk installieren oder ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich?
Diese Frage lässt sich nur schwer eindeutig beantworten. Grundsätzlich darf der Vermieter die Nutzung eines Balkonkraftwerks nicht verbieten. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Nutzung eines Balkonkraftwerks einen Beitrag zum staatlich festgelegten Ziel des Umweltschutzes leistet, wie es in einem Gerichtsurteil des Stuttgarter Amtsgerichts im März 2021 festgestellt wurde. Allerdings ist die Duldung der Anlage seitens des Vermieters nur dann gefordert, wenn die Anlage fachgerecht installiert, baurechtlich zulässig, optisch nicht störend und problemlos abbaubar ist.
Probleme können entstehen, wenn für die Installation der Anlage bauliche Maßnahmen erforderlich sind, die im schlimmsten Fall die Bausubstanz des Gebäudes schädigen können. Das ist dann der Fall, wenn die Paneele oder Halterungen an die Hausfassade oder das Gelände geschraubt werden müssen oder der Stromzähler erneuert werden muss. Die Durchführung solcher Baumaßnahmen ohne Zustimmung kann zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags führen.
Ich rate dir daher in allen Situationen, vor dem Erwerb eines Balkonkraftwerks mit dem Vermieter in Kontakt zu treten, die Erlaubnis einzuholen und ihn detailliert über die Pläne zu informieren.
Balkonkraftwerk Regeln für Eigenheimbesitzer
Wenn du Eigentümer eines Einfamilienhauses bist, kannst du natürlich selbst bestimmen was du an deinem Haus veränderst. In diesem Fall ist die Installation in den meisten Fällen genehmigungsfrei. Ausnahmen gibt es, wenn das Haus bestimmten Bestimmungen unterliegt oder Denkmalgeschützt ist. Um den Frieden in der Nachbarschaft zu bewahren, ist es empfehlenswert den Kontakt zu den Nachbarn zu suchen und über das Vorhaben zu informieren. Im schlimmsten Fall können sich Nachbarn durch das blenden der Solarpaneele gestört fühlen.
Bist du Eigentümer einer Wohnung musst du dir bei baulichen Veränderungen die Genehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft einholen. Doch anders als bei Mietern ist die Zustimmung nicht verpflichtend. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Mehrheit einverstanden ist.
Balkonkraftwerk Versicherung
Es gibt keine spezielle Balkonkraftwerk-Versicherung. Dennoch solltest du für einen umfassenden Versicherungsschutz sorgen. Optimal geschützt bist du mit einer Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung.
- Hausratversicherung: Da sich das Balkonkraftwerk im oder am Balkon befindet, kommt für Schäden, die an dem Balkonkraftwerk und seinen Modulen entstehen, die Hausratsversicherung auf. Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden, die durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Feuer und Blitzeinschlag (Überspannung) verursacht werden können.
- Wohngebäudeversicherung: Gleiches gilt für die Wohngebäudeversicherung, wenn das Balkonkraftwerk fest mit dem Gebäude oder Dach verbunden ist, da in diesem Fall die Hausratsversicherung nicht greift.
- Private Haftpflichtversicherung: Zur Absicherung von Schäden an Dritten. Das ist dann der Fall, wenn das Balkonkraftwerk bspw. durch starke Windböen gelockert wird und das Auto des Nachbarn beschädigt oder den Nachbarn selbst verletzt.
Beschlossene Regelungen zum 1. Januar 2024
Mit dem Ziel den Ausbau der Solarenergie zu beschleunigen und die Bürokratie abzubauen, hat die Bundesregierung am 16. August 2023 das Solarpaket beschlossen. Diese neue Regelung werden 2024 in Kraft treten und auch den Umgang mit Balkonkraftwerken deutlich vereinfachen. Konkret bedeutet das: Anstelle der Anmeldung bei Netzbetreiber und Bundesnetzagentur wird in Zukunft nur eine stark vereinfachte Anmeldung bei der Bundesnetzagentur erforderlich sein. Zusätzlich musst du für die Inbetriebnahme nicht mehr auf den Einbau eines neuen Zählers warten, da ein rückwärts laufender Zähler vorübergehend (4 Monate) geduldet wird.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Rechtslage von Balkonkraftwerken
Welche rechtlichen Aspekte sind bei der Nutzung von Balkonkraftwerken in Deutschland zu beachten?
Bei der Nutzung von Balkonkraftwerken in Deutschland müssen rechtliche Aspekte wie die Anmeldung bei Netzbetreiber und Bundesnetzagentur sowie die Einhaltung der VDE-Norm für "Steckerfertige PV-Anlagen" beachtet werden.
Was sind die Voraussetzungen für die Installation eines Balkonkraftwerks in Mietwohnungen oder Eigenheimen?
Für Mieter ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich, während Eigenheimbesitzer meist frei entscheiden können, wenn das Haus nicht dem Denkmalschutz oder ähnlichem unterliegt.
Sind Versicherungen für ein Balkonkraftwerk verpflichtend?
Nein, eine Versicherung für ein Balkonkraftwerk ist in Deutschland nicht verpflichtend. Dennoch ist es sinnvoll für einen umfassenden Versicherungsschutz zu sorgen. Im Idealfall besteht der Schutz aus einer Hausratversicherung für Schäden am Balkonkraftwerk, einer Wohngebäudeversicherung für fest installierte Anlagen und einer privaten Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten.
Welche geplanten Änderungen für Balkonkraftwerke treten ab Januar 2024 in Kraft?
Ab 2024 werden die Regulierungen vereinfacht, die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur wird einfacher, Anlagen mit Schuko-Steckern werden offiziell zugelassen, und die maximale Leistung des Wechselrichters kann auf 800 W erhöht werden. Rückwärtslaufende Stromzähler werden vorübergehend geduldet.