Eine Ergänzung oder Alternative zur Photovoltaikanlage ist die Kleinwindkraftanlage. Die kleine Windkraftanlage auf dem Dach oder dem Garten ermöglicht es Windenergie für den häuslichen Gebrauch nutzbar zu machen. Allerdings müssen bestimmte Regelungen und Voraussetzungen für eine Kleinwindkraftanlage erfüllt werden. Was man beachten muss und welche Regelungen es gibt, erfährt man in diesem Artikel.
Inhalt
Braucht man eine Genehmigung für eine Kleinwindkraftanlage?
Ob die Kleinwindkraftanlage eine Genehmigung braucht, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die Höhe des Windrades und die gesetzlichen Bestimmungen des Grundstücks. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen von Bundesland zu Bundesland, da die Genehmigungen von der Landesbauordnung abhängig sind. Auch der Standort ist relevant, da unter anderem Naturschutzgesetze und Denkmalschutzgesetze beachtet werden müssen. Wie man sieht gibt es keine pauschale Antwort auf diese Frage, da man jede Situation individuell betrachten muss.
Kleinwindkraftanlage im Wohngebiet: Das musst du wissen
Es ist zwar möglich, eine Kleinwindkraftanlage in einem Wohngebiet aufzustellen, aber es hängt von den örtlichen Gesetzen und Vorschriften ab. Wichtig ist alle Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Anlage den Anforderungen der Gemeinde entspricht und keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt oder die Nachbarschaft hat. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Anlage sicher und ordnungsgemäß installiert und betrieben wird.
Deshalb sollte man vor der Errichtung im Wohngebiet auf folgende Punkte genauer achten:
- Lärm- und Schattenwurf: Die Anlage sollte so ausgerichtet werden, dass sie möglichst wenig Lärm und Schattenwurf verursacht. Wichtig, damit keine Probleme mit den Nachbarn entstehen.
- Sicherheit: Die Anlage sollte so installiert werden, dass sie sicher und stabil ist und keine Gefahr für die Umgebung darstellt.
- Wartung und Instandhaltung: Es ist wichtig, die Anlage regelmäßig zu warten und zu inspizieren, um sicherzustellen, dass sie sicher und effizient betrieben werden kann.
Letztlich ist Kommunikation alles. Vor dem Bau sollte man mit seinen Nachbarn reden und über mögliche Auswirkungen informieren. Besonders bei dicht besiedelten Orten, wie es in Wohngebieten der Fall ist, gibt es viele Konfliktpotenziale.
Grundstücksart als Faktor für eine Genehmigung
Wenn man ein Kleinwindanlage installieren möchte, sollte man zunächst den Bebauungsplan seiner Kommune prüfen. Dort findet man bestimmte Regelungen, die über die Möglichkeit der Installation einer Kleinwindkraftanlage Aufschluss geben. Dieser Plan ist in verschiedene Baugebieten bzw. Grundstückarten eingeteilt, für die jeweils andere Vorgaben gelten. Dabei handelt es sich unter anderem um Wohngebiete, Gewerbegebiete oder Mischgebiete usw.
Ist kein Bebauungsplan vorhanden, wird darauf geachtet, wo sich das Grundstück befindet. Dabei unterscheidet man auch in Außenbereich und Innenbereich.
- Innenbereich: Beim Innenbereich ist relevant, ob sich die Bebauung im nicht beplanten Bereich einfügt. Befindet sich in unmittelbarer Nähe bspw. ein Wohngebiet, wird geguckt, ob das gewünschte Bauvorhaben in das Umfeld passt, wodurch der Bebauungsplan ersetzt wird.
- Außenbereich: Beim Außenbereich ist entscheidend, ob das Vorhaben privilegiert ist. Liegt eine Privilegierung vor, ist der Bau der Anlage grundsätzlich zulässig, wenn andere Faktoren dies ebenfalls erlauben. Kleinwindkraftanlagen gehören zu den privilegierten Errichtungen im Außenbereich. Auch Anlagen für gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe sind privilegiert, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Höhe der Kleinwindkraftanlage
Windkraftanlagen, die höher als 50 Meter sind, fallen grundsätzlich für den heimischen Bedarf weg. Solche Anlage gelten als Großwindkraftanlagen und müssen bestimmte Bundes- und Immissionsschutzgestze befolgen. Solche Anlagen dürfen nicht einmal in Siedlungen aufgestellt werden.
Kleinwindkraftanlagen sind kleiner als 50 Meter. In der Regel haben die kleinen Windräder sogar eine Höhe von unter 30 Metern, da sie sonst in manchen Bundesländern als Sonderbauten eingestuft werden, was die Genehmigung noch komplizierter macht. Der höchste Punkt der Windkraftanlage, bis zu dem gemessen wird, ist die Rotormitte (Nabenhöhe) plus Flügellänge.
Grundsätzlich besteht eine Genehmigungspflicht in den meisten Bundesländern erst ab einer Höhe von 10 Metern. Das bedeutet, dass Anlagen, die kleiner als 10 Meter sind, keine Genehmigung brauchen. Dennoch bedeutet genehmigungsfrei nicht sofort, dass man keine Verpflichtungen hat.
Abstand zu anderen Bauwerken und Grundstücken
Der Abstand zu nahestehenden Bauwerken ist ebenfalls entscheidend für eine Genehmigung. Es müssen bestimmte Abstände zu benachbarten Grundstücken und Gebäuden eingehalten werden. Allerdings sind auch diese gesetzlichen Regelungen von dem Bundesland abhängig. Oft ist nur eine Mindestdistanz von drei Metern erforderlich. Auf der sicheren Seite ist man aber, wenn der Abstand zum benachbarten Gebäude der Höhe des Windrades entspricht.
Genehmigungsfreie Anlagen: Was bedeutet das?
Man sollte immer darauf achten, inwiefern man von der Genehmigung befreit ist. Bei dem Wort Befreiung sollte man nicht sofort denken, dass man jetzt machen kann, was man möchte. Denn man unterscheidet bei genehmigungsfreien Kleinwindkraftanlagen in zwei Formen:
- Genehmigungsfreistellung: Die Baubehörde muss über die Installation informiert werden.
- Verfahrensfreistellung: Man muss das Bauamt nicht informieren, wenn man ein Kleinwindrad aufstellt.
Welche dieser beiden Formen zum Einsatz kommt, ist ebenfalls vom Bundesland abhängig und sollte vorab in Erfahrung gebracht werden.
Was sollte man bei einer genehmigungsfreien Kleinwindkraftanlage beachten?
In den meisten Bundesländern braucht man für kleine Windkraftanlagen, die eine maximale Höhe von 10 Metern haben, keine Genehmigung. Der Wegfall des Genehmigungsverfahrens spart einem dabei nicht nur Zeit, sondern auch bares Geld.
Dennoch besteht auch kleines Risiko. Durch das Fehlen einer Baugenehmigung hat man auch keine Rechtssicherheit. So kann es auch schnell passieren, dass Behörden den Rückbau verlangen können, wenn sich beispielsweise Nachbarn gestört fühlen.
Kleinwindanlage: Warum wird eine Genehmigung benötigt?
Der Grund für eine Genehmigung ist oft der Schall des Rotors und der Schatten der Windkraftanlage. Aber auch bautechnische Aspekte wie die Statik sind wichtig. Der Wind stellt eine starke Belastung für den Rotor dar, dem das Fundament und der Mast standhalten müssen. Schließlich möchte man, bei der Nutzung keine Risiken eingehen.