Eine Ergänzung oder Alternative zur eigenen Photovoltaikanlage ist die Kleinwindkraftanlage für die private Nutzung. Die kleine Windkraftanlage auf dem Dach oder im Garten ermöglicht es, Wind als Energiequelle für den häuslichen Gebrauch nutzbar zu machen. Nun ist es leider nicht so, dass die Kleinwindkraftanlage einfach so gebaut werden kann. Stattdessen müssen bestimmte Regelungen und Voraussetzungen erfüllt werden. Was es zu beachten gibt und wie Regelungen und Gesetzeslage aussehen, erfährst du in diesem Artikel.
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- Ob eine Genehmigung für den Bau einer Kleinwindkraftanlage benötigt wird, hängt u.a. davon ab in welchem Bundesland du dich befindest und welche gesetzlichen Bestimmungen für dein Grundstück gelten
- Informiere dich vor Baustart bei den örtlichen Behörden über alle aktuellen Regelungen
- Diese Aspekte musst du beim Bau im Wohngebiet beachten: Lärm und Schattenwurf, Sicherheit, Wartung und Instandhaltung
- Der erste Schritt bei der Installation einer Kleinwindkraftanlage ist der Blick in den Bebauungsplan der Kommune
- Die Anlage gilt als Kleinwindkraftanlage, wenn sie niedriger als 50 Meter ist
Brauch ich eine Genehmigung für eine Kleinwindkraftanlage?
Das wichtigste zuerst, ob eine Genehmigung für den Bau einer Kleinwindkraftanlage benötigt wird oder nicht, ist nicht pauschal zu sagen. Verschiedene Faktoren entscheiden über den Stand der Dinge. Zuerst einmal werden die gesetzlichen Bestimmungen des Grundstücks relevant. Hier greifen, je nach Bundesland, unterschiedliche Regelungen. Das kommt daher, dass die jeweilige Landesbauordnung über die Genehmigung entscheidet. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht! Weiter spielt auch der Standort eine Rolle. Damit sind Naturschutzgebiete und Denkmalgeschützte Bereiche gemeint, deren Gesetzeslage ebenfalls zu berücksichtigen ist. Wie du siehst, gibt es auf die Frage der Genehmigung keine universell gültige Antwort, stattdessen muss situationsabhängig entschieden werden. Am besten ist es immer, sich noch vor Baustart über geltende Regelungen bei den zuständigen Behörden zu informieren, um rechtlich auch wirklich auf der sicheren Seite zu sein.
Kleinwindkraftanlage im Wohngebiet: Das musst du wissen
Zwar spricht nichts dagegen, eine Kleinwindkraftanlage in einem Wohngebiet aufzustellen, allerdings dürfen die örtlichen Gesetze und Vorschriften nicht außer Acht gelassen werden. Denn mit diesen steht und fällt das ganze Projekt!
Wichtig ist also, das du dir alle Genehmigungen und Erlaubnisse einholst, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die geplante Anlage den Anforderungen der Gemeinde entspricht. Gerade in Wohngebieten, wo die Grundstücke eng beieinander liegen, ist es von äußerster Wichtigkeit, darauf zu achten, dass Nachbarschaft und Umwelt nicht negativ beeinflusst werden.
Ein weiterer Punkt: Du musst selbstständig sicherstellen, dass die Kleinwindkraftanlage sicher und ordnungsgemäß installiert und betrieben wird.
Diese Aspekte sind vor Errichtung einer kleinen Windkraftanlage im Wohngebiet zu beachten:
- Lärm- und Schattenwurf: Achte darauf, die Anlage so auszurichten, dass Lärm und Schattenwurf möglichst gering gehalten werden. Andernfalls können sich Nachbarn, zurecht, gestört fühlen.
- Sicherheit: Eine stabile Installation ist unabdingbar, um keine Gefahr für die Umgebung darzustellen.
- Wartung und Instandhaltung: Regelmäßige Wartungen und Inspektionen sind auch bei Kleinwindkraftanlagen durchzuführen. Nur so ist gewährleistet, dass der Betrieb effizient und sicher vonstattengeht.
Am Ende gilt aber auch hier, Kommunikation ist das A und O. Vor dem Bau solltest du dich auf jeden Fall mit deinen Nachbarn austauschen und dein Vorhaben kommunizieren. Gerade in Wohngebieten gibt es viel Konfliktpotenzial, welches bei direkten Aussprachen minimiert werden kann. Bevor du diese Strapazen auf dich nimmst, solltest du dir die Frage stellen, ob eine kleine Windanlage überhaupt sinnvoll ist. Dabei spielt der Standort eine nicht unbedeutende Rolle. Über Windmessungen lässt sich einordnen, ob sich eine derartige Anlage lohnt. Bebaute Gebiete eignen sich oft weniger, was aber nicht bedeutet, dass Kleinwindkraftanlagen im Wohngebiet generell unmöglich sind!
Grundstücksart als Faktor für eine Genehmigung
Der erste Schritt bei der Installation einer Kleinwindanlage ist ein Blick in den Bebauungsplan, der Kommune, in der ein Bau geplant ist. Dort wird unter anderem die mögliche Bebauung von Grundstücken, sowie deren Art und Weise geregelt. Dementsprechend bekommst du so Auskünfte über die Möglichkeit der Installation einer Kleinwindkraftanlage. Bebauungspläne werden in verschiedene Baugebiete, beziehungsweise Grundstücksarten eingeteilt. Für jede gelten andere Vorgaben. Dabei handelt es sich unter anderem um Wohngebiete, Gewerbegebiete oder Mischgebiete.
Nicht immer ist ein Bebauungsplan vorhanden, in solchen Fällen wird ein anderes Vorgehen gewählt. Als Alternative wird darauf geachtet, wo sich das Grundstück befindet. Unter anderem findet dabei eine Unterscheidung zwischen Innenbereich und Außenbereich statt.
- Innenbereich: Beim Innenbereich ist relevant, ob sich die Bebauung, in diesem Fall die Kleinwindkraftanlage, im nicht verplanten Bereich einfügt. Wenn sich beispielsweise ein Wohngebiet in unmittelbarer Nähe befindet, wird darauf geachtet, inwiefern das Bauvorhaben in das Umfeld passt. Auf diese Weise wird der Bebauungsplan quasi ersetzt.
- Außenbereich: Beim Außenbereich ist entscheidend, ob das Vorhaben privilegiert ist. Liegt eine Privilegierung vor, ist der Bau der Anlage grundsätzlich zulässig, solange andere Faktoren nicht dagegen sprechen. Kleinwindkraftanlagen gehören zu den privilegierten Errichtungen im Außenbereich. Auch Anlagen für gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe sind privilegiert, zumindest wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Höhe der Kleinwindkraftanlage
Anlagen, die höher als 50 Meter sind, werden bereits als Großwindkraftanlagen bezeichnet. Dadurch fallen sie für den heimischen, privaten Gebrauch weg. Großwindkraftanlagen müssen bestimmte Bundes- und Immissionsschutzgesetze befolgen und dürfen nicht in Siedlungen, geschweige denn Wohngebieten aufgestellt werden.
Damit können wir also festhalten, dass Kleinwindkraftanlagen eine Höhe von weniger als 50 Metern haben. In den meisten Fällen, sind sie sogar niedriger als 30 Meter, sonst würde so manches Bundesland sie als Sonderbauten einstufen, was eine Genehmigung zusätzlich verkomplizieren würde.
In den meisten Bundesländern wird eine Genehmigungspflicht erst ab einer Höhe von 10 Metern fällig. Anlagen, die kleiner als dieses Maß sind, brauchen häufig keine Genehmigung. Obacht: Genehmigungsfrei bedeutet nicht, dass du gar keine Verpflichtungen hast!
Abstand zu anderen Bauwerken und Grundstücken
Der Abstand zu nahestehenden Bauwerken ist ebenfalls entscheidend für eine Genehmigung. Es müssen beim Bau der Anlage bestimmte Abstände zu benachbarten Grundstücken und Gebäuden eingehalten werden. Wie hier so oft der Fall, sind auch diese gesetzlichen Regelungen von dem Bundesland abhängig. Oft ist nur eine Mindestdistanz von drei Metern erforderlich. Vor Installation der Kleinwindkraftanlage musst du prüfen, welche Regelungen gelten. Als Faustformel kannst du dir aber merken, dass du auf der sicheren Seite bist, wenn der Anstand zum benachbarten Gebäude beziehungsweise Grundstück der Höhe des Windrads entspricht!
Genehmigungsfreie Anlagen: Was bedeutet das?
Achte immer darauf, inwiefern du von der Genehmigung befreit bist. Bei dem Wort Befreiung solltest du aber nicht sofort denken, dass du jetzt machen kannst, was du möchtest. Denn es wird bei genehmigungsfreien Kleinwindkraftanlagen in zwei Formen unterschieden:
- Genehmigungsfreistellung: Die Baubehörde muss über die Installation informiert werden.
- Verfahrensfreistellung: Man muss das Bauamt nicht informieren, wenn man ein Kleinwindrad aufstellt.
Welche dieser beiden Formen zum Einsatz kommt, ist ebenfalls vom Bundesland abhängig und sollte vorab in Erfahrung gebracht werden. Dabei ist allerdings zu erwähnen, dass immer mehr Bundesländer im Laufe der letzten Jahre dazu übergegangen sind, bei Kleinwindkraftlagen unter 10 Metern einen Bau ohne Genehmigung zuzulassen.
Was sollte ich bei einer genehmigungsfreien Kleinwindkraftanlage beachten?
Wenn du den Wunsch einer eigenen, kleinen Windkraftanlage hast, wirst du dir mit Sicherheit die Frage stellen, , ob die Behördengänge zum Einholen einer Genehmigung tatsächlich nötig sind. Diese Frage ist definitiv berechtigt, schließlich kann ohne diese Prozedur nicht nur Zeit, sondern auch bares Geld gespart werden. Wie bereits festgestellt kann dieser Schritt, je nach Bundesland, tatsächlich weggelassen werden.
Dennoch besteht auch kleines Risiko. Durch das Fehlen einer Baugenehmigung ist auch keine Rechtssicherheit gegeben. So kann es auch schnell passieren, dass Behörden den Rückbau verlangen können, wenn sich beispielsweise Nachbarn gestört fühlen.
Kleinwindanlage: Warum wird eine Genehmigung benötigt?
Der Grund für eine Genehmigung ist oft der Schall des Rotors und der Schatten der Windkraftanlage. Aber auch bautechnische Aspekte wie die Statik sind wichtig. Der Wind stellt eine starke Belastung für den Rotor dar, dem das Fundament und der Mast standhalten müssen. Schließlich möchtest du, bei der Nutzung keine Risiken für dich und die Umgebung eingehen.
Die Gesetzesregelungen zum Thema Kleinwindanlagen werden innerhalb der Bundesländer regelmäßig angepasst. Auch die Windenergieerlasse der Landesregierungen werden dabei berücksichtigt oder stellen sogar die Ausgangslage dar. Welche Regelungen aktuell gelten, ist daher stets zu prüfen.
Hier eine Übersicht der Regelungen in den jeweiligen Bundesländern, bezogen auf Windanlagen mit einer Höhe von maximal 10 Metern und einem Rotordurchmesser von bis zu drei Metern (Stand April 2023). Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass es sich bei der folgenden Auflistung lediglich um eine Übersicht handelt. Vor dem Bau ist unbedingt weitere Recherche der Baubedingungen des Bundeslandes einzuholen!
Bundesland | Regelung |
Baden-Württemberg | Verfahrensfreistellung |
Bayern | Verfahrensfreistellung |
Berlin | Verfahrensfreistellung: Außerhalb von reinen Wohngebieten Für Anlagen mit Rotordurchmesser bis 3 Meter |
Brandenburg | Genehmigungsfreistellung: Außerhalb von reinen Wohngebieten Für Anlagen mit Rotordurchmesser bis 3 Meter |
Bremen | Keine Freistellung |
Hamburg | Verfahrensfreistellung: Außerhalb von reinen Wohngebieten Für Anlagen mit Rotordurchmesser bis 3 Meter |
Hessen | Genehmigungsfreistellung: Außerhalb von reinen Wohngebieten Für Anlagen mit Rotordurchmesser bis 3 Meter |
Mecklenburg-Vorpommern | Verfahrensfreistellung: Außerhalb von reinen allgemeinen und besonderen Wohngebieten und Mischgebieten Für Anlagen mit Rotordurchmesser bis 3 Meter |
Niedersachsen | Verfahrensfreistellung : für Gewerbe- und Industriegebiete Für Anlagen bis 15 Meter Höhe |
NRW | Genehmigungsfreistellung: außer in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten und Mischgebieten Im Ausenbreich mit Mindestabstand von 1 Km zur Wohnbebauung |
Rheinland-Pfalz | Genehmigungsfreistellung: unter bestimmten Voraussetzungen Nur für anlagen in Gewerbe- und Industriegebiet bzw. Außenbereich Nicht nahe Natur- und Kulturdenkmälern |
Saarland | Verfahrensfreistellung: Gilt auch für Anlagen auf Dächern bis zu einer Höhe von 10 Metern über Geländeoberfläche |
Sachsen | Verfahrensfreistellung: Außerhalb reiner Wohngebiete Für Rotorendurchmesser bis 3 Meter |
Sachsen-Anhalt | Verfahrensfreistellung: Im Gewerbe- und Industriegebiet Für Rotorendurchmesser bis 3 Meter |
Schleswig-Holstein | Verfahrensfreistellung: unter bestimmten Voraussetzungen Nicht in Naturschutzgebieten sowie Landschaftsgebieten Für Rotorendurchmesser bis 3 Meter In Sondergebieten und im Außenbereich |
Thüringen | Verfahrensfreistellung: Außerhalb reiner Wohngebiete Für Rotorendurchmesser bis 3 Meter Nicht in Naturschutzgebieten sowie Landschaftsgebieten |