Seit August 2021 müssen sich Kundinnen und Kunden auf neue Corona-Regeln einstellen. Die Corona-Regeln im Baumarkt wie Obi, Hornbach, Hagebau und Co. gehen dabei nicht nur mit den üblichen AHA- und Hygiene-Regeln, sondern auch mit Einlassbeschränkungen einher. Ob der betreffende Baumarkt auch von der neuen 3G-Regel oder anderen Zugangsbeschränkungen betroffen ist, hängt dabei unter anderem von den regionalen Corona-Verordnungen der Bundesländer sowie den aktuell geltenden Inzidenzwerten ab.
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Neue Corona-Verordnungen im Zusammenhang mit COVID-19
Mit neuen Corona-Verordnungen wollen die Bundesländer bzw. Landesregierungen eine Überlastung des Gesundheitssystems durch Erkrankungen im Zusammenhang mit COVID-19 vermeiden. Kern der Beschränkungen und Maßnahmen ist, einen schnellen Anstieg von Corona-Infektionen und Corona-Fällen zu verhindern. Je nach Überlastung der Krankenhäuser und je nach den aktuell geltenden Inzidenzwerten werden die Corona-Regelungen unter diesem Gesichtspunkt immer häufiger angepasst. Dabei müssen insbesondere diejenigen mit verschärften Regelungen rechnen, die auf die Corona-Impfung bewusst verzichten möchten. Wer nicht geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss in vielen Fällen beim Besuch des Baumarkts daher einen aktuellen Negativ-Test vorlegen.
Was bedeutet die 3G-Regel?
Seit 23. August gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens aber auch die so genannte 3G-Regel. Gemäß dieser Regelung erhalten nur Geimpfte, Genesene oder Getestete entsprechenden Zutritt bei Besuchen in Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen. Der Nachweis erfolgt dabei in der Regel mit dem gültigen Impfzertifikat, welches man bei der Impfung ausgestellt bekommt und in der CovPass-App oder CoronaWarn-App hinterlegen kann. Der Nachweis über die Impfung oder Genesung kann zudem mit einem praktischen Impfzertifikat als Druck auf einer Scheckkarte erfolgen, wie es durch günstige online Impfkarten wie hier möglich ist. Ein solcher analoger Impfpass für ältere Personen bzw. Seniorinnen und Senioren ist eine gute Alternative zum digitalen Impfpass.
Wo gelten die 3G-Regeln?
Selbst bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, etwa beim Friseur oder beim Kosmetiker, ist immer häufiger der 3G-Nachweis einzuhalten. Für Kinder bis zum sechsen Geburtstag gilt die 3G-Regel hingegen nicht. Und Kinder, die aufgrund der regelmäßigen Corona-Tests in Schulen sowieso als getestet gelten, sind von der 3G-Regel ebenfalls ausgenommen. Auch für die Innengastronomie oder bei einer Beherbergung in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen sowie bei Veranstaltungen und Festen gilt vielerorts die 3G-Regel. Meistens von der 3G-Regel ausgenommen sind hingegen behördliche Einrichtungen und städtische Dienststellen – etwa Rathäuser oder Landratsämter. Hier sind jedoch weiterhin Maskenpflicht sowie Abstandsregeln einzuhalten. Prinzipiell bedeutet die 3G-Regel, dass nur vollständig geimpfte Personen, Personen die als genesen gelten oder getestete Personen von den jeweiligen Zugangsbeschränkungen ausgenommen sind.
In einigen Fällen genügt im Hinblick auf die getesteten Personen entweder ein maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder ein 48 Stunden alter PCR-Test. Dabei können die Länder bzw. Landkreise die 3G-Regel aufgrund eines niedrigen Infektionsgeschehens ganz oder teilweise aussetzen. Insbesondere dann, wenn die 7-Tage-Inzidenz eines Landkreises stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, wird die 3G-Regel meistens außer Kraft gesetzt.
Darf ich trotz Corona noch in den Baumarkt?
Zunächst einmal müssen die Baumärkte wie bisher notwendige und geeignete Maßnahmen ergreifen, um weitere Corona-Fälle zu verhindern. In vielen Baumärkten muss deshalb gewährleistet werden, dass zwischen den Kundinnen und Kunden stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Abhängig von den aktuellen Inzidenzwerten oder der Größe des Baumarkts können jedoch noch weitere Maßnahmen ergriffen werden, um einem erhöhten Infektionsgeschehen entgegenzuwirken. Je nach Verkaufsfläche dürfen sich in vielen Baumärkten derzeit beispielsweise nur eine bestimmte Anzahl an Personen aufhalten, was wiederum zu langen Wartezeiten führen kann. Was die 3G-Regel betrifft, sind die meisten Baumärkte wie Obi, Hornbach, Hagebau und andere in aller Regel unproblematisch. Hier ist der 3G-Nachweis bislang nicht notwendig, da Baumärkte – wie auch Supermärkte – allgemeinhin zur Grundversorgung zählen und Gartengeräte oder Baustoffe ganz im Gegensatz zu körpernahen Dienstleistungen (z.B. Kosmetik) notwendig sind.
Maßnahmen wie die 3G-Regel oder das Abverlangen eines Testnachweises sind als staatliche Eingriffe zu werten und müssen gemäß Grundgesetz geeignet und verhältnismäßig sein, damit die Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht unangemessen und unverhältnismäßig beschränkt werden. Dasselbe gilt nicht nur für Bereiche der Grundversorgung, sondern übrigens auch für religiöse Veranstaltungen sowie die Mobilität – also das Fahren mit Bus, Bahn und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln.